Spenden & Fördern
Die Arbeit rund um das Schönstattzentrum Marienhöhe sowie die verschiedenen Gemeinschaften der Schönstattbewegung in der Region lebt auch von der Unterstützung durch Spenden und Zustiftungen. Mit Ihrer Hilfe können Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien und viele weitere Menschen ermöglicht und das Zentrum langfristig erhalten werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit Schönstatts in der Region Würzburg zu unterstützen:
So können Sie unterstützen:
Spende (einmalig oder regelmäßig)
Jeder Beitrag hilft – ganz gleich in welcher Höhe.
Empfänger: Schönstattwerk Würzburg e. V.
IBAN: DE24 7509 0300 0003 0095 05
BIC: GENODEF1M05
Bank: Liga-Bank Würzburg
👉 Über dieses Konto können Sie sowohl allgemein spenden als auch gezielt einzelne Gliederungen unterstützen (z. B. SMJ, MJF, Frauenbewegung, Familienbewegung…).
Bitte geben Sie dafür im Verwendungszweck an, wohin Ihre Spende gehen soll – die Weiterleitung erfolgt entsprechend.
👉 Wenn Sie „Jugendarbeit Schönstatt“ angeben, wird Ihre Spende jeweils zur Hälfte auf MJF und SMJ (Gliederungen für Mädchen & Jungs) aufgeteilt.
Hier finden Sie mehr Infos über die Gliederungen innerhalb Schönstatts und deren Arbeit: Was ist Schönstatt?
👉 Ohne konkrete Angabe wird die Spende dort eingesetzt, wo sie aktuell am meisten gebraucht wird.
Fördermitgliedschaft
Wenn Sie das Schönstattzentrum Würzburg dauerhaft unterstützen möchten, können Sie förderndes Mitglied werden.
Als Mitglied tragen Sie regelmäßig dazu bei, die Marienhöhe als Ort der Begegnung und des Glaubens zu erhalten.
👉 Hier geht es zum Flyer mit Aufnahme-Antrag (folgt!)
👉 Hier geht es zu den Datenschutzhinweisen für eine Fördermitgliedschaft
Stiftung Schönstatt in Franken
Die Stiftung Schönstatt in Franken unterstützt langfristig Projekte und Initiativen der Schönstattbewegung in der Region. Zustiftungen helfen dabei, die Arbeit dauerhaft zu sichern und zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen.
Sie können die Stiftung Schönstatt in Franken auch im Rahmen einer Testamtentsspende (Vermächtnis) bedenken.
👉 Weitere Informationen zur Stiftung und zu Zustiftungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Link zur Stiftung Schönstatt in Franken
Danke!
Allen Spenderinnen und Spendern sowie allen Mitgliedern sagen wir ein herzliches Vergelt´s Gott.
Steuerliche Hinweise
Sie erhalten von uns eine Spendenbescheinigung, wenn uns Ihre Kontaktdaten bekannt sind und Ihre Spende bzw. Ihr Beitrag im Jahr den in § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV genannten Betrag übersteigt (2026: 300 Euro).
Bis zu diesem Betrag gilt Ihr Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug) gegenüber dem Finanzamt als Nachweis.