Prävention in der SMJ Würzburg:
Als Schönstatt Mannesjugend in der Diözese Würzburg setzen wir folgende Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen um:
Gruppenleiterschulungen: Ausbildung von Gruppenleitern nach den Standards der Jugendleitercard (Juleica), einschließlich Themen wie Recht, Aufsichtspflicht, Prävention sexualisierter Gewalt, Spielpädagogik und Veranstaltungsplanung.
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (EFZ): Gemäß §72a SGB VIII müssen alle Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein EFZ vorlegen, um sicherzustellen, dass keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt (alle 5 Jahre): Verpflichtende Schulungen für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, um Bewusstsein zu schaffen und Handlungskompetenzen im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu stärken.
Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung: Alle Personen haben den unten aufgeführten Verhaltenskodex „für die Arbeit und den Umgang mit Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zur Prävention von sexualisierter Gewalt“ und die „Selbstauskunftserklärung für Beschäftigte (gemäß § 2 Absatz 1 ABD Teil D, 1a) und Ehrenamtliche zur persönlichen Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ unterschrieben.
Erstellung und Implementierung von Schutzkonzepten: Entwicklung spezifischer Schutzkonzepte innerhalb der SMJ, die klare Verhaltenskodizes, Beschwerdeverfahren und Maßnahmen zur Risikoanalyse beinhalten.
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Präventionsmaßnahmen: Kontinuierliche Evaluation und Anpassung der bestehenden Präventionsstrategien, um deren Wirksamkeit sicherzustellen und aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.
Grundlagen unserer Präventionsarbeit
Die SMJ Würzburg orientiert sich an den übergeordneten Präventionskonzepten und Regelwerken der Schönstatt-Bewegung Deutschland sowie des Bistums Würzburg. Diese Konzepte dienen dem Schutz von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt.
Institutionelles Schutzkonzept der SMJ Würzburg
Titel: Institutionelles Schutzkonzept der SMJ Würzburg
Stand: in Kraft gesetzt durch die Diözesanleitung am 22. Juni 2025
📄 Download: Institutionelles Schutzkonzept der SMJ Würzburg 22.06.2025
Überfallbroschüre der SMJ Würzburg
Titel: Überfallregeln der SMJ Würzburg sowie Selbstauskunftserklärung & Bestätigung der Überfallregeln (Für Überfallteilnehmer:innen)
Stand: in Kraft gesetzt durch die Diözesanleitung am 22. Juni 2025
📄 Download: Überfallbroschüre SMJ Würzburg
Präventionskonzept der Schönstatt-Bewegung Deutschland
Titel: Prävention gegen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen
Stand: September 2022
📄 Download: SchoenstattBewegungDeutschland_Präventionskonzept_Stand2022-09
Verhaltenskodex im Bistum Würzburg
Titel: Verhaltenskodex für die Arbeit und den Umgang mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Stand: 30. Juni 2023
📄 Download: Verhaltenskodex
Anlaufstellen bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt in der Diözese Würzburg
Für Personen, die von einem Verdachtsfall erfahren haben:
📩 Kerstin Schüller
✉️ intervention@bistum-wuerzburg.de
📞 0931 386-10004
🚨 In akuten Notfällen: 112
Für BETROFFENE von sexualisierter Gewalt im katholischen Kontext:
🔹 Externe Ansprechpersonen
- Prof. Dr. jur. Alexander Schraml 📞 0151 21265746
- Sandrina Altenhöner 📞 0151 64402894
Statut und Satzung der Schönstatt Mannesjugend in der Diözese Würzburg
Die Grundlage unserer Arbeit bilden zwei Dokumente: das Statut und die Satzung der SMJ Würzburg.
Das Statut beschreibt unser Selbstverständnis als Jugendgemeinschaft: unsere Ziele, unsere Spiritualität und unseren Auftrag. Es ist kirchlich anerkannt und wurde im Sinne des Kirchenrechts (c. 304 §1 CIC) erarbeitet.
Die Satzung regelt unsere interne Organisation – also zum Beispiel wie wir arbeiten, wer mitwirken kann, wie Leitungsämter besetzt werden oder welche Gremien es gibt. Sie konkretisiert das Statut, darf ihm aber nicht widersprechen.
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